INSIDER-INFORMATION

Sie kennen jemanden, für den wir tätig werden können- einen Nachbarn, der sein Haus veräußern möchte, einen Freund, der eine Hausverwaltung für sein Vermietungsobjekt sucht, einen Bekannten, der eine Immobilienwertermittlung zur Vermögensübersicht
  • nach einem Erbfall,
  • im Falle einer Neuversicherung
  • oder einer Scheidung benötigt?

 HÖHE DER TIPPGEBERPROVISION

Auf Grund Ihrer Empfehlung und/ oder Ihrer Insider- Information kommt ein Makler- oder Dienstleistungsvertrag zustande, so bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Tippgeberprovision in Höhe von 5% unserer Maklercourtage bei Maklerverträgen.

Beispiel: Auf Basis Ihres Tipps vermakelt Storr- Immobilien & Hausverwaltung ein Haus für 200.000 Euro. Dafür erhalten wir eine Courtage in Höhe von etwa 7 Prozent, sprich 14.000 Euro. Von dieser Courtage erhalten Sie wiederum 5 Prozent, womit Ihre Tippgeberprovision bei 700.- Euro liegt.

Kommt es zu einem Dienstleistungsvertrag, so liegt die Provision ebenfalls bei 5% vom letztendlich zu zahlenden Nettowert des Auftrages.

 STEUERPFLICHT DER TIPPGEBERPROVISION

Ob Sie, als Tippgeber Ihren Anteil der Provision versteuern müssen, ist davon abhängig, wie hoch Ihre erhaltenen Provisionen im Jahr sind. Solange diese weniger als 256 Euro im Jahr beträgt, ist die Provision steuerfrei.

Erreichen sie jedoch einen höheren Betrag, so müssen Sie als Tippgeber Ihre Provisionen als sonstige Leistungen versteuern.

Zudem muss differenziert werden, ob es sich um eine gelegentliche Tätigkeit handelt oder ob es darüber hinaus geht. Ist letzteres der Fall, so sind die Provisionen umsatzsteuerpflichtig, da es sich um Betriebseinnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit handelt.

Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an- wir freuen uns auf Sie!

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