Klimaschutzprogramm der Bundesregierung- was heißt da für Sie?
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung kommt 2021 zum Tragen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz wurde im Rahmen dessen verabschiedet und hiermit Regel für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungsanlagen festgelegt.
bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können auch über das Jahr 2025 hinaus betrieben werden
es besteht kein Handlungsdruck
auch Modernisierungen mit Öl- Brennwerttechnik ist aktuell wie geplant durchführbar
bis Ende 2025 ist ein einfacher Austausch eines alten Ölkessels gegen ein neues Öl- Brennwertgerät möglich
ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen)
ist kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden, darf auch weiterhin eine reine Ölheizung eingebaut werden, sofern keine anteilige Versorgung mit erneuerbaren Energien möglich ist
besteht schon eine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so darf der Kessel ausgetauscht werden
staatliche Fördergelder gibt es für Öl- Hybrid Anlagen, für den Einbau erneuerbarer Komponenten (Solarkollektoren) mit 30% der Investitionskosten
Förderbedingungen sind zu beachten
2021 geplante CO²- Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffe
Die CO²- Emission des Eigenheims weiter zu verringern ist eine sinnvolle Maßnahme