Klimaschutzprogramm der Bundesregierung- was heißt da für Sie?

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung kommt 2021 zum Tragen.

Auch das Gebäudeenergiegesetz wurde im Rahmen dessen verabschiedet und hiermit Regel für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungsanlagen festgelegt.

  • bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können auch über das Jahr 2025 hinaus betrieben werden
  • es besteht kein Handlungsdruck
  • auch Modernisierungen mit Öl- Brennwerttechnik ist aktuell wie geplant durchführbar
  • bis Ende 2025 ist ein einfacher Austausch eines alten Ölkessels gegen ein neues Öl- Brennwertgerät möglich
  • ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen)
  • ist kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden, darf auch weiterhin eine reine Ölheizung eingebaut werden, sofern keine anteilige Versorgung mit erneuerbaren Energien möglich ist
  • besteht schon eine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so darf der Kessel ausgetauscht werden
  • staatliche Fördergelder gibt es für Öl- Hybrid Anlagen, für den Einbau erneuerbarer Komponenten (Solarkollektoren) mit 30% der Investitionskosten
  • Förderbedingungen sind zu beachten
  • 2021 geplante CO²- Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffe
  • Die CO²- Emission des Eigenheims weiter zu verringern ist eine sinnvolle Maßnahme

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