Der Kaufvertrag sagt nichts über wichtige Details aus. Etwaige Mängel, Zählerstände und Inventarlisten gehören in das Übergabeprotokoll.
Ein umfassendes, lückenloses Übergabeprotokoll beugt möglichen Unstimmigkeiten vor und erstickt Gerichtsverfahren schon im Ansatz.
Das Hausübergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet. Es ist ein Dokument, welches beiden Parteien ausgehändigt werden muss und gemeinsam mit dem Kaufvertrag aufbewahrt werden sollte.
Erst mit der Unterzeichnung und der Schlüsselübergabe ist der Verkaufsprozess wirklich abgeschlossen.