Inzwischen hat sich natürlich auch bei den Mietern herumgesprochen, dass gute Chancen bestehen, die unangenehme Renovierungspflicht zu umgehen. Und nicht selten stehen Vermieter bei der Wohnungsübergabe einem bestens informierten Mieter gegenüber der genau weiß, dass die Renovierungsklausel in seinem Vertrag längst unwirksam ist.
Was allerdings viele Mieter nicht wissen: Es gibt genau 4 Fälle, in denen der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, auch wenn die Renovierungsklausel unwirksam ist!