„Zur Wohnung gehört ein Kellerraum“ – so oder ähnlich steht es oft in Anzeigen für Mietwohnungen. Vielen Mietern ist dieser zusätzliche Abstellraum auch wichtig. Was aber die meisten Vermieter nicht beachten: Es gibt gute Gründe, den Kellerraum mit einem separaten Vertrag zu vermieten!
Bei der reinen Kellervermietung gelten hauptsächlich 3 Besonderheiten im Vergleich zu der gemeinsamen Vermietung mit Wohnraum.
Ein Keller fällt nicht unter das strenge Mietrecht zur Vermietung von Wohnraum und kann daher auch separat gekündigt werden. Das kann Ihnen helfen, wenn Sie etwa im Kellerbereich etwas sanieren möchten oder ein Mieter den Kellerraum in einer Weise nutzt, die Ihnen nicht recht ist – etwa ihn zumüllt und auch auf Ermahnungen nicht reagiert. Natürlich gibt das auch dem Mieter das Recht, den Keller zu kündigen. Aber die Erfahrung zeigt: Steht ein Abstellraum einmal voll, dann lassen sich die Dinge auch schwierig anders unterbringen.
Oft kommt es in Kellern, gerade älteren Baujahrs, zu Feuchtigkeit. Oder Sie haben einen Heizungsschaden und alles steht plötzlich unter Wasser. Dann steht Ihrem Mieter eine Mietminderung zu. Ist der Keller aber separat vermietet, dann ist die Miete der Wohnung davon nicht betroffen. Das kann Ihnen einen echten Vorteil bieten.
Einen möglichen Nachteil gibt es allerdings auch: Beinhaltet der Wohnungsmietvertrag einen Kellerraum, so wirkt sich dies positiv auf die Mietpreisbremse aus. Bei großen Wohnungen in Regionen mit Mietpreisbremse ist die separate Kellervermietung dann oft nicht wirtschaftlich, denn der Kellerraum wirkt sich dann prozentual stark aus bei der Wohnraummiete. Grundsätzlich liegt die Miete für den Keller zwar in Ihrem Ermessen. Aber: So viel Mietzins können Sie für den bloßen Abstellraum kaum verlangen, um das auszugleichen. Zumal dies Mieter tatsächlich zur separaten Kündigung verleiten könnte – dann bleiben Sie vollständig auf den Kosten sitzen.